Darf der Vermieter Rattenhaltung untersagen?

Kleintierhaltung ist in Mietwohnungen nicht genehmigungspflichtig, somit auch nicht verboten, auch wenn es im Mietvertrag so festgehalten ist. Sofern von den Tieren keine Geruchs- oder Geräuschbelästigung ausgeht und keine gewerbliche Zucht betrieben wird, ist also die Haltung von zahmen Ratten nicht direkt verboten.

Aber...

Falls die Kleintierhaltung bzw. die Kleintiere den Hausfrieden stören sollten, kann der Vermieter auf die Abschaffung des / der "störenden Tiere" bestehen.

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